16.9.2015: Neue Höchstaltersgrenze von Landesbeamten geplant
Die NRW-Landesregierung hat am 16.09.15 einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellung von Landesbeamten vorgelegt.

Laut Entwurf ist es beabsichtigt, als Regelhöchstaltersgrenze das 42. Lebensjahr festzusetzen. Damit ist eine Heraufsetzung der bislang bei 40 Jahren liegenden Regelaltersgrenze geplant. Im Polizeivollzugsdienst soll jedoch weiterhin das 40. Lebensjahr maßgeblich bleiben. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten.

Des Weiteren ist beabsichtigt, das bisher geltende Kausalitätserfordernis bei der Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen für die Berechnung der Höchstaltersgrenzen wegfallen zu lassen. Den genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs finden Sie auf der Internetseite des Landtags NRW.

Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.04.15 (2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12), durch den die bislang in Nordrhein-Westfalen geregelten Höchstaltersgrenzen für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG erklärt wurden. Laut dem Bundesverfassungsgericht war die Festsetzung von Höchstaltersgrenzen per Verordnung mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig.