20.9.2015: Anspruch auf Unterlassung im Stellenbesetzungsverfahren
Anspruch auf Unterlassung im Stellenbesetzungsverfahren, positiver Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 26.08.2015, AZ: 6 Ga 22/15:

Der Antragsgegnerin wird bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die ausgeschriebene Stelle im Fachbereich 1 – Zentrale Dienste – im Sekretariatsbüro des Bürgermeisters – EG 8 – mit der Bewerberin xy zu besetzen.