Frau Rechtsanwältin Schäfer bewirkte im Dezember 2017 eine positive Entscheidung zum Thema „Unterrichtsgenehmigungen an Ersatzschulen“ am Verwaltungsgericht Arnsberg.

Ein Ersatzschulträger beantragte bei der Bezirksregierung die Zulassung zum Feststellungsverfahren unter anderem im Fach Mathematik für einen Kandidaten, der Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an einer Hochschule studiert hatte. Die Bezirksregierung weigerte sich allerdings die Unterrichtsgenehmigung für diese Lehrkraft zu erteilen, da aus ihrer Sicht die fachdidaktischen Kenntnisse fehlten und das vorgenannte Studium kein Hochschulstudium in einem Fach der vorgesehenen Schulform sei.

Über die daraufhin erhobene Klage durch den Schulträger entschied das VG Arnsberg positiv. Laut Entscheidung des VG Arnsberg vom 7.12.2017 ist im Fach Mathematik die Unterrichtsgenehmigung zu erteilen, da Gleichwertigkeit im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 2 SchulG NW vorliegt.

Anhand dieser Entscheidung ist davon auszugehen, dass für Anträge auf Unterrichtsgenehmigungen sehr gute Erfolgsaussichten bestehen.