Ein Vertrag ist ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft bestehend aus korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) wird sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten. Das Vertragsrecht umfasst die Gestaltung, das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung sowie die Rechtswirkungen von Verträgen und regelt Vertragsverletzungen. Wir beraten Privatpersonen, Institutionen, Firmen und Behörden bei der inhaltlichen Überprüfung bestehender Verträge, der Gestaltung, Anpassung und Prüfung von Verträgen sowie deren Umsetzung beziehungsweise Durchsetzung.

Vertragsrecht

Gern beraten wir Sie bei allen Fragen rund um das Vertragsrecht

Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden alle Arten von Arbeits- und Dienstverträgen. Hierzu zählen insbesondere privat-rechtliche Arbeitsverträge, Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst, Verträge auf Honorarbasis mit Selbständigen (freie Mitarbeit, Dozenten), sowie sonstige Dienstverträge. Aber auch bei Fragen zu Kauf-, Miet- und Werkverträgen beraten wir Sie umfassend. Bei der Prüfung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst unterstützen wir Mandanten häufig bei Fragen zu tarifvertraglichen Bestimmungen. Wichtig bei allen Verträgen, deren Inhalt vorformuliert ist und mehrfach verwendet wird, ist die Zulässigkeitsprüfung im Rahmen der sogenannten „AGB-Inhaltskontrolle“, die bei Beteiligung von Verbrauchern an dem Vertrag besonders hohe Anforderungen an die Wirksamkeit seiner einzelnen Vertragsklauseln stellt.

In der Rechtsprechung ist die Anzahl von Entscheidungen zur Un-/Zulässigkeit vertraglicher Klauseln im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle immens. Wir verfügen über die Kenntnis dieser speziellen Rechtsprechung und prüfen für Sie gerne auf dieser Basis den Inhalt Ihrer Verträge, die häufig insbesondere hinsichtlich der Punkte Dauer/Befristung, Probezeit, aufschiebende/auflösende Bedingung, Leistungsinhalt, Vergütung, Beendigung sowie Verfallklausel Schwächen aufweisen, die zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen führen können.

Wir bieten Ihnen unsere Beratung in unterschiedlichen Umfängen an: von einer ersten Übersicht der möglichen Schwachstellen im Vertrag über eine tiefergehende Prüfung einzelner Regelungen und ihre Überarbeitung bis hin zu einer vollständigen, umfassenden Prüfung jeder einzelnen Klausel im Vertrag mit konkreten Änderungs- und Formulierungsvorschlägen.

Ob Arbeits- oder sonstige Dienstverträge, Verträge auf Honorarbasis mit Selbständigen oder Miet-, Kauf- und Werkverträge: durch unsere Spezialisierung auf das Vertragsrecht und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung bei allen Fragen rund um dieses Thema.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.